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Im § 16 Mitarbeitervertretungsordnung ist festgelegt, dass jedes MAV - Mitglied während seiner Amtszeit einen Schulungsanspruch von 3 Wochen hat. MAV - Arbeit ohne entsprechende Schulung ist nur schwer möglich. In der Folge finden sie eine Auswahl von Schulungsangeboten verschiedener Träger.
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